Arbeitsordnung
Die Arbeit
ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der
Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen! Der Beginn
der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf
jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn
der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht. Der
Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung,
sowie Bier und Zigaretten. Jeder
Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu
erscheinen. Die Kosten trägt die Firma. Arbeitnehmer,
die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur
Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung,
ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer! Während der
Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes
Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach
besten Kräften mitzuschunkeln. Von 12:00 Uhr
- 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen,
Trinken und ein gemütliches Ruhelager. Wer bei der
Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden. Von 15:00 Uhr
- 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber
für musikalische Unterhaltung. Um 17:00 Uhr
ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef
verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der
Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank
auszusprechen! Das Austreten
während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die
Arbeitszeit da. Will ein
Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu
sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's statt. Der
Betrieb ist aus diesem Anlaß 8 Tage zu schließen. Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und
Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind
beim Betriebsrat zu bekommen.
|